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200 Stunden pro Monat muß nicht gearbeitet werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geht nicht so weit, daß der Unterhaltspflichtige zusätzlich zur hauptberuflichen Tätigkeit eine Nebentätigkeit aufnehmen muß, so daß eine monatliche

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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