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200 Stunden pro Monat muß nicht gearbeitet werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geht nicht so weit, daß der Unterhaltspflichtige zusätzlich zur hauptberuflichen Tätigkeit eine Nebentätigkeit aufnehmen muß, so daß eine monatliche

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OLG Bamberg, 12.01.2005 - Az: 2 UF 273/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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