Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.059 Anfragen

Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater eines nichtehelichen Kindes

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wollte eine geschiedene Frau, die von ihrem Ehemann Unterhalt für sich und das eheliche Kind bezog, auch den Vater ihres nach der Scheidung geborenen nichtehelichen Kindes in Anspruch nehmen.

Hierbei wurden vom OLG die nachfolgenden Grundsätze aufgestellt:

Die ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe prägen den Bedarf der Mutter, die somit auch den Maßstab für den Unterhaltsanspruch gegen den Vater des nicht ehelichen Kindes bilden (§ 1615 l Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 1610 Abs. 1 BGB).

Zwar umfasst der Bedarf der Klägerin nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 BGB, jedenfalls soweit der nacheheliche Unterhalt betroffen ist, grundsätzlich auch den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt.

Dies gilt jedoch nicht nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, für den Anspruch der Mutter gegen den nichtehelichen Vater gemäß § 1615 l BGB.

Werden ein eheliches und ein nicht eheliches Kind betreut, so haften beide Väter für den Unterhalt der Frau anteilig. Die Haftungsquoten richten sich nach dem Betreuungsbedarf des nicht ehelichen Kindes und nicht nach den jeweiligen Erwerbsverhältnissen.


OLG Hamm, 04.11.2004 - Az: 3 UF 555/01

ECLI:DE:OLGHAM:2004:1104.3UF555.01.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant