Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.034 Anfragen

Abänderung des Kindesunterhalts unter 10% wesentlich?

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Unabhängig von der Form des Unterhaltstitels kann jedenfalls in den Fällen, in denen das minderjährige Kind mit der Abänderungsklage lediglich den Unterhalt in Höhe des Existenzminimums (bis 135 % des Regelbetrages) verlangt, sich auch eine unter 10 % liegende Erhöhung einschneidend auswirken und mithin "wesentlich" im Sinne des § 323 ZPO sein.

Voraussetzung für die Begründetheit einer Abänderungsklage ist die wesentliche Veränderung der für die Verurteilung maßgebenden tatsächlichen Umstände (§ 323 I ZPO). Allerdings ist anerkannt, dass Unterhaltsrichtlinien - wie etwa die Düsseldorfer Tabelle - als solche keine tatsächlichen Umstände darstellen, sondern lediglich richterliche Entscheidungshilfen sind und dass die Änderung der in solchen Tabellen festgelegten Bedarfssätze für sich allein genommen grundsätzlich noch keine Abänderungsklage nach § 323 ZPO rechtfertigt. In dem Vorbringen einer Partei, die ihr Abänderungsverlangen auf eine Änderung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle stützt, ist aber regelmäßig auch die Behauptung zu sehen, dass sich die Einkommen und/oder die Lebenshaltungskosten seit der vorausgegangenen Fassung dieser Tabelle allgemein in einem Maße verändert hätten, wie dies der Änderung der Bedarfssätze entspreche. Tabellenänderungen sind - zumindest, soweit sie den Unterhalt minderjähriger Kinder betreffen - demzufolge geeignet, eine Abänderungsklage zu begründen, ohne dass der Abänderungskläger darüber hinaus im einzelnen darlegen muss, dass im Zuge der allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen auch eine wesentliche Veränderung der individuellen Verhältnisse (Bedarf des Unterhaltsberechtigten und/oder Einkommen des Verpflichteten) eingetreten sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Hamm, 02.01.2004 - Az: 10 WF 241/03

ECLI:DE:OLGHAM:2004:0102.10WF241.03.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg