Ein Unterhaltsschuldner kann sich nach Treu und Glauben nur dann nicht auf seine durch Leistungsunfähigkeit berufen, wenn die Strafhaft auf einem Fehlverhalten beruht, dass sich gerade auf die Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltsgläubiger bezieht.
Im entschiedenen Fall hatten
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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