Für den Bezug des Kindergeldes ist ausschließlich der überwiegende Aufenthalt des Kindes maßgeblich. Ein anteiliger Kindergeldanspruch des anderen Elternteils besteht auch dann nicht, wenn das Kind nicht unerhebliche Zeit bei diesem verbringt.
BFH, 14.12.2004 - Az: VIII R 106/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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