Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.376 Anfragen

Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner

Familienrecht | Lesezeit: ca. 20 Minuten

Ein Steuerberatervertrag, der von einem Ehepartner abgeschlossen wurde, zählt nicht zu den Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Der andere Ehepartner wird daher auch nicht durch einen solchen Vertrag berechtigt und verpflichtet.

Auch die Unterschrift unter der Steuererklärung spricht nicht dafür, dass auch der andere Ehepartner Vertragspartner des Steuerberaters werden wollte.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten Ehefrau ergibt sich nicht aus § 1357 Abs. 1 BGB. Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (§ 1357 Abs. 1 BGB).

Die Beauftragung eines Steuerberaters fällt nicht unter den Begriff der Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Dafür spricht bereits der Wortlaut der Norm. Hier ist nur die Rede von Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs. Dass die Beauftragung eines Steuerberaters unter den Begriff des allgemeinen "Lebensbedarfs" fällt, kann nicht wirklich behauptet werden, zumal die Beauftragung eines Steuerberaters zum Zweck des Erstellens einer Steuererklärung nicht als üblich angesehen werden kann. Dem Wortlaut nach dürften hierunter nur die den täglichen Bedarf unmittelbar deckenden Geschäfte der Eheleute bzw. der Familie fallen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathAlexandra KlimatosMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant