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Undatiertes Testament

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Testament undatiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, so muß derjenige, der Rechte aus dem Testament in Anspruch nehmen will, die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung beweisen, wenn feststeht, daß der Erblasser während des in Frage kommenden Zeitraums irgendwann testierunfähig war.


OLG Jena, 04.05.2005 - Az: 9 W 612/04

ECLI:DE:OLGTH:2005:0504.9W612.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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