Will ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind in ein Krisengebiet reisen, so unterliegt dies grundsätzlich dem gemeinsamen Sorgerecht. Daher kann die Entscheidung für oder gegen eine solche Reise nur einvernehmlich getroffen werden.
Besteht keine Einigkeit zwischen den Eltern, muss eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.
Ein anderes gilt für Reisen in sichere Feriengebiete - auch im Ausland - diese sind als Angelegenheit des täglichen Lebens anzusehen, wenn Gesamtumstände, insbesondere das Alter der Kinder, angemessen berücksichtigt werden.
Besteht keine Einigkeit zwischen den Eltern, muss eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.
Ein anderes gilt für Reisen in sichere Feriengebiete - auch im Ausland - diese sind als Angelegenheit des täglichen Lebens anzusehen, wenn Gesamtumstände, insbesondere das Alter der Kinder, angemessen berücksichtigt werden.
OLG Karlsruhe, 05.08.2014 - Az: 5 WF 115/14
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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