Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Sorgerechtserklärungen in teilweise unwirksamer Urkunde

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Im vorliegenden Fall wurden in einem notariellen Vertrag neben den Sorgerechtserklärungen auch unwirksame Vereinbarungen beurkundet.

Da § 139 BGB nicht anwendbar ist, führt dieser Umstand jedoch nicht zu einer Unwirksamkeit der Sorgerechtserklärungen. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Sorgerechtserklärungen sind in den §§ 1626b bis 1626d BGB abschließend geregelt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die abgegebenen Sorgeerklärungen wurden wirksam abgegeben und haben gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB kraft Gesetzes zur Folge, dass die Beteiligten die elterliche Sorge für das betroffene Kind gemeinsam ausüben.

Die Beteiligten haben in notariell beurkundeter Form (§ 1626 Abs. 1 BGB) persönlich (§ 1626c Abs. 1 BGB), unbedingt und unbefristet (§ 1626b Abs. 1 BGB) erklärt, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben zu wollen.

Die weiter abgegebene Erklärung, dass einer der Beteiligten im Falle der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betroffene Kind alleine zustehen soll, ist zwar unwirksam, weil das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge im Falle der Trennung nur durch eine gerichtliche Entscheidung auf einen Elternteil übertragen werden kann.

Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der abgegebenen Sorgeerklärungen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant