Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wer darüber entscheiden darf, wo sich das Kind räumlich aufhält.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus
§ 1631 BGB und ist Teil des
Sorgerechts.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann sich bei getrennten Eltern vom Sorgerecht unterscheiden.
Bei Uneinigkeit zwischen den Eltern gibt es hier immer wieder Probleme - sei es bei der Frage nach dem Urlaubsziel oder grundsätzlicheren Fragen - die gerichtlich geregelt werden müssen.
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