Wird dem betreuenden Elternteil die Erwerbstätigkeit ermöglicht, indem das Kind einen Ganztagskindergarten besucht, so können die hierfür aufzuwendenden Kosten nur beim betroffenen Elternteil bedarfserhöhend eingestellt werden - nicht jedoch für das Kind.
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OLG Nürnberg - Az: 10 UF 2204/03
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