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Kindergartenkosten bedarfserhöhend?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird dem betreuenden Elternteil die Erwerbstätigkeit ermöglicht, indem das Kind einen Ganztagskindergarten besucht, so können die hierfür aufzuwendenden Kosten nur beim betroffenen Elternteil bedarfserhöhend eingestellt werden - nicht jedoch für das Kind.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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