Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Morgengabe kann sittenwidrig sein!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Die Abrede das eine sog. Morgengabe zu zahlen ist, ist wegen der enthaltenen Verpflichtung für den Vollzug der Ehe zu zahlen, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Die Abrede, eine hohe Geldsumme für den Vollzug der Ehe zu zahlen, entspricht nicht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und widerspricht somit den guten Sitten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Brautgeldabrede ist dem Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundsatz der Freiheit der Eheschließung nicht in Einklang zu bringen. Art. 6 GG ist dabei Ausdruck und Beleg des Grundgedankens der bestehenden Werteordnung, er konkretisiert diese. Die auf diese Weise festgehaltene Freiheit der Eheschließung besteht als Freiheit in der Ehe fort und umfasst auch das Leben und Zusammenleben der Eheleute in der Ehezeit.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant