Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.225 Anfragen

Morgengabe kann sittenwidrig sein!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Abrede das eine sog. Morgengabe zu zahlen ist, ist wegen der enthaltenen Verpflichtung für den Vollzug der Ehe zu zahlen, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Die Abrede, eine hohe Geldsumme für den Vollzug der Ehe zu zahlen, entspricht nicht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und widerspricht somit den guten Sitten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Brautgeldabrede ist dem Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundsatz der Freiheit der Eheschließung nicht in Einklang zu bringen. Art. 6 GG ist dabei Ausdruck und Beleg des Grundgedankens der bestehenden Werteordnung, er konkretisiert diese. Die auf diese Weise festgehaltene Freiheit der Eheschließung besteht als Freiheit in der Ehe fort und umfasst auch das Leben und Zusammenleben der Eheleute in der Ehezeit.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant