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Wenn Kinder ein verwahrlostes Haus abfackeln ...

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer ein Haus nebst Grundstück über Jahre hinweg verwahrlosen lassen. Vier Kinder gelangten in das leerstehende Haus und wollten mit entzündeter Pappe Licht erzeugen. Hierbei verursachten die Kinder im Alter von zum Tatzeitpunkt 8, 9, 11 und 12 einen Brand.

Der Kläger forderte vor Gericht Schadensersatz über gut 25.000 Euro.

Die Kinder seien für ihr Tun verantwortlich, schließlich hätten sie aufgrund des Alters die Gefährlichkeit erkennen müssen, die Mutter habe zudem ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Die Versicherung der Beklagten hatte die Hälfte des Schadens reguliert, weitere Zahlungen aber abgelehnt, da den Eigentümer eine Mitverantwortung treffe - aufgrund des jahrelangen Leerstandes und der Verwahrlosung des Hauses.

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OLG Koblenz, 15.06.2011 - Az: 1 U 643/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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