Aufsichtspflichtverletzung unterliegt dem Haftungsprivileg!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch dann, wenn eine Pflichtverletzung der Eltern ihre Aufsichtspflicht betrifft, findet das Haftungsprivileg der Eltern für ihr Kind Anwendung. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut, da dort kein Ausschluss von Aufsichtspflichtverletzungen von dem Privileg zu erkennen sind. Eine Einschränkung ist lediglich dort sachlich geboten, wo der aufsichtspflichtige Elternteil das Kind im Straßenverkehr bei der Führung eines Kraftfahrzeuges verletzt.
OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - Az: 1 U 65/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...