Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.726 Anfragen

Kinder nicht mit Feuerzeugen allein lassen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Lassen Eltern in der Nähe ihrer unbeaufsichtigt spielenden Kinder ein Feuerzeug liegen, so verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein längere Zeit unbeaufsichtigtes 2 ½ Jahre altes Kind.

Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Koblenz, 02.08.2004 - Az: 12 U 587/00

ECLI:DE:OLGKOBL:2004:1013.12U587.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant