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Gesetzliche Vaterschaft muss nicht vom leiblichen Vater angefochten werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der leibliche Vater eines außerhalb der Ehe gezeugten Kindes muss die gesetzlich angenommene Vaterschaft des Ehemanns nicht anfechten. Daher bestehen keine Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater wegen geleisteter Unterhaltszahlungen.

Im vorliegenden Fall hatte der leibliche Vater zwar von seiner Vaterschaft Kenntnis erlangt, die Vaterschaft des Scheinvaters aber nicht angefochten. Dieses Verhalten ist keine sittenwidrige Schädigung des Scheinvaters. Die gesetzliche Möglichkeit zur Anfechtung ist eben dieses und keine Verpflichtung.


LG Saarbrücken, 15.04.2008 - Az: 9 O 320/07

ECLI:DE:LGSAARB:2008:0415.9O320.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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