Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.851 Anfragen
Berücksichtigung von Naturalunterhalt bei der Leistungsfähigkeit im paritätischen Wechselmodell
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf die Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kosten für das Kind - zumindest in Höhe des hälftigen sozialrechtlichen Regelsatzes - vorrangig durch Naturalunterhaltsleistungen decken.
OLG Karlsruhe, 30.04.2025 - Az: 5 UF 49/23
ECLI:DE:OLGKARL:2025:0430.5UF49.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.