Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.246 Anfragen

Kindesunterhalt kann wegen umfangreicher Mitbetreuung herabgruppiert werden!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Bei der Herabgruppierung im Rahmen des Kindesunterhalts wegen umfangreicher Mitbetreuung kann im Wege einer pauschalierenden Schätzung auf die Annahme zurückgegriffen werden, dass eine Mitbetreuung sich auf etwa 45 % der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für ein Kind nach § 6 RBEG auswirkt.

Bei einer Mitbetreuung von einem Drittel kann eine geschätzte Bedarfsdeckung zu einem Anteil von 15 % angenommen werden.

Eine Bedarfsdeckung zu einem Anteil von 15 % rechtfertigt eine Herabgruppierung um drei Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von Unterhalt für ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder, die seit der Trennung der Beteiligten im Dezember 2019 überwiegend im Haushalt der Antragstellerin leben. Der Antragsgegner betreut die Kinder in jeder ungeraden Kalenderwoche von Mittwoch nach Schulschluss bis Montagmorgen zum Schulbeginn sowie während der Hälfte der Schulferien. Er zahlt an die Antragstellerin fortlaufend Kindesunterhalt i.H.v. 100 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Mit Beschluss vom 26.07.2024 hat das Amtsgericht den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt i.H.v. 115 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe für den Zeitraum seit Januar 2020 verpflichtet. Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde, soweit er verpflichtet wurde, mehr als 100 % des Mindestunterhalts zu zahlen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant