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Aufforderung des Unterhaltsempfängers an den Unterhaltspflichtigen Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Diese Auskunft ist oft erforderlich, um die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festzulegen oder anzupassen, insbesondere wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geändert haben oder wenn der Unterhaltspflichtige seiner Auskunftspflicht bislang nicht nachgekommen ist.
An:
Betrifft: Aufforderung zur Einkommensauskunft
,
nach unserer Trennung, muss geregelt werden. Zur Ermittlung einer möglichen Zahlungsverpflichtung bitte ich um Auskunft über
das aktuelle monatliche Erwerbseinkommen unter Einbeziehung aller mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Zahlungen sowie etwaige Lohnersatzleistungen, Steuererstattungen und Kapitaleinkünfte
für den Zeitraum vom bis .
Für den o.g. Auskunftszeitraum bitte ich um Übersendung von:
- Kopien der letzten 12 Gehaltsnachweise - Kopie der letzten Lohnsteuerjahresbescheinigung - Kopie der letzten Steuererklärung - Kopie des letzten Steuerbescheides
Sofern Abzüge vom Einkommen geltend gemacht werden sollen, wird ergänzend um entsprechende Belege gebeten.
Die Auskunft ist bis spätestens zum zu erteilen.
Vorläufig möchte ich an dieser Stelle um eine monatliche Zahlung in Höhe von bitten. Die Überprüfung dieses vorläufigen Zahlbetrages und eine genauere Bezifferung wird zeitnah anhand der übermittelten Unterlagen erfolgen.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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