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Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossenen Abfindung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eine
Arbeitsvertrages zugeflossene
Abfindung kann mit dem zum Stichtag für das Endvermögen maßgeblichen Betrag eine im
Zugewinn auszugleichende Vermögensposition sein, soweit mangels Einbeziehung der Abfindung in eine Unterhaltsregelung das Doppelverwertungsverbot nicht greift und der Ausgleichspflichtige aufgrund einer stichtagsbezogenen Prognose darauf weder zur Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs noch desjenigen anderer Unterhaltsberechtigter angewiesen ist.
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