Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.408 Anfragen

Erbvertrag und der Verzicht des Erben mit Wirkung für eigene Abkömmlinge

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Erbverzichtsvertrag kann gemäß § 2346 BGB die erbrechtliche Stellung des Verzichtenden wirksam ausschließen. Nach § 2349 BGB erstreckt sich die Wirkung eines solchen Verzichts grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Damit kann durch einen Erbverzicht nicht nur der Verzichtende selbst, sondern auch seine Nachkommen von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Besonderheiten ergeben sich bei einem teilweisen Erbverzicht. Ein Erbe kann nach § 2352 BGB auf die Zuwendung in dem Umfang verzichten, in dem ihm die Erbeinsetzung durch Erbvertrag oder Testament eingeräumt wurde. Ein beschränkter Verzicht führt dazu, dass die Bindungswirkung eines Erbvertrags nur insoweit aufgehoben wird, wie der Verzicht tatsächlich reicht. Wird der Verzicht nicht auf die gesamte Erbenstellung erstreckt, sondern lediglich auf bestimmte Rechte - etwa die Stellung als unbeschränkter Vollerbe -, bleibt die Erbenstellung im Kern bestehen, allerdings in der durch den Verzicht eingeschränkten Form.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant