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Genehmigungsbedürftigkeit einer unentgeltlichen Übertragung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück auf Minderjährige

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das um Eintragung des Bruchteilseigentums an einem unentgeltlich an minderjährige Beteiligte übertragenen Grundstück ersuchte Grundbuchamt ist zu einer umfassenden eigenständigen Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der verfahrensgegenständlichen Vereinbarung berechtigt und verpflichtet und dabei nicht durch ein Negativzeugnis des Familiengerichts gebunden.

Da das Beschwerdegericht seiner Prüfung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, ist zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Überlassungsvereinbarung im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung gem. § 1643 Abs. 1 BGB die zum 1.1.2023 erfolgte Ersetzung des § 1822 Nr. 10 BGB (idF bis zum 31.12.2022) durch § 1854 Nr. 4 BGB nF zu beachten. Danach ist von der Genehmigungspflicht nur noch ein Rechtsgeschäft erfasst, das auf Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist, nicht aber eines, bei dem sich eine Haftung für Verbindlichkeiten lediglich als dessen gesetzliche Nebenfolge darstellt.


OLG München, 12.06.2023 - Az: 34 Wx 120/23 e

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