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Überlassung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück an minderjährige Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wie der Senat jüngst entschieden hat (BGH, 18.04.2024 - Az: V ZB 51/23), ist der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung in dieser Entscheidung Bezug genommen.

Ist aber die Übertragung lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.d. § 107 BGB, ist die Mutter nicht gemäß § 1629 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen. Der Genehmigung durch einen Ergänzungspfleger (vgl. § 1809 Abs. 1 BGB) bedarf es deshalb nicht.


BGH, 20.06.2024 - Az: V ZB 1/24

ECLI:DE:BGH:2024:200624BVZB1.24.0

Vorgehend: OLG München, 18.12.2023 - Az: 34 Wx 311/23 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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