Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Anwendung des § 2325 Abs. 3 BGB bei Übertragung eines vermieteten Grundstücks und Einräumung einer Leibrente in Höhe des Mietzinses

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird vermieteter Grundbesitz gegen Vereinbarung einer Leibrente in Höhe der vormaligen Miete übertragen, so beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen.

Abzustellen für den Beginn des Fristlaufs ist auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Danach hat sich für den Veräußerer nach Überlassung des Grundbesitzes nichts geändert, wenn er weiterhin einen Betrag als Leibrente erhält, der grds. den vorherigen Mieteinnahmen entspricht.

Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgegeben, sondern auch darauf verzichtet hat, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen.

Ist ein Grundstück bei seiner Übertragung vermietet und wird der der übertragenden Erblasserin eine Leibrente in Höhe des Mietzinses eingeräumt und diese durch eine Reallast an dem überlassenen Grundstück gesichert, ist eine gemischte Schenkung erst zum Zeitpunkt des Verzichts auf die Leibrente anzunehmen.


LG Weiden/Oberpfalz, 21.06.2024 - Az: 11 O 108/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl