Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.282 Anfragen

Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Überlassung eines Grundstücks zu Miteigentum ist grundsätzlich als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB anzusehen.

Ob ein Minderjähriger infolge eines auf den Erwerb einer Sache gerichteten Rechtsgeschäfts mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts.

Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist jedenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung des Bruchteilseigentümers gem. § 748 BGB, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinsamen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils und ohne Beschränkung auf dessen Wert zu tragen, nicht lediglich rechtlich vorteilhaft iSd § 107 BGB. Hieran ändert eine Regelung des Überlassungsvertrags nichts, nach der die Instandhaltungsaufwendungen von dem Berechtigten eines auf dessen Lebenszeit eingeräumten Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts an dem Grundstück zu tragen sind.


OLG München, 18.12.2023 - Az: 34 Wx 311/23 e

Nachfolgend: BGH, 20.06.2024 - Az: V ZB 1/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.282 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg