Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen

Rückführung eines widerrechtlich zurückgehalten gemeinsamen Kindes

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Kind in einem HKÜ-Vertragsstaat widerrechtlich zurückgehalten und wird es nach Durchführung eines HKÜ-Rückführungsverfahrens in diesem Staat durch den Entführer in einen anderen HKÜ-Vertragsstaat gebracht, so liegt weder ein erneutes „widerrechtliches Zurückhalten“ noch ein erstmaliges „Verbringen“ i.S.d. Art. 3 HKÜ vor. Für die Berechnung der Jahresfrist gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ ist bei Durchführung eines neuen HKÜ-Rückführungsverfahrens in dem zweiten Vertragsstaat auf den Zeitpunkt des erstmaligen widerrechtlichen Zurückhaltens abzustellen.

Auch wenn ein HKÜ-Rückführungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ eingegangen ist und sich das Kind bereits in seiner neuen Umgebung „eingelebt“ hat (Art. 12 Abs. 2 HKÜ), hat das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ein Ermessen, auch in diesem Fall eine Rückführung in den Ursprungsstaat anzuordnen.


OLG Stuttgart, 16.11.2023 - Az: 17 UF 205/23

ECLI:DE:OLGSTUT:2023:1116.17UF205.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern