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Bestattungsrechtliche Zuständigkeit der Sterbeortgemeinde

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Solange sich ein Leichnam auf dem Gebiet der Sterbeortgemeinde befindet, muss diese nach Art. 14 Abs. 1 BestG für die Erfüllung der aus dem Todesfall folgenden Pflichten sorgen und erforderlichenfalls anstelle der bestattungspflichtigen Angehörigen die Aufgaben nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BestG wahrnehmen.

Wenn sich kein anderslautender Wille feststellen lässt, besteht eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die verstorbene Person in der Gemeinde bestattet werden wollte, in der sie zuletzt gewohnt hat.


VGH Bayern, 05.08.2021 - Az: 4 BV 20.3110

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