Die Umrechnung von Kapitals in eine Monatsrente für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt kann anhand der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen erfolgen, indem durch den dortigen Vervielfältiger dividiert wird.
AG Gemünden/Main, 26.07.2023 - Az: 002 F 48/23
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