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Leistungsfähigkeit bei Einsatz des Vermögensstamms für Kindesunterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Umrechnung von Kapitals in eine Monatsrente für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt kann anhand der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen erfolgen, indem durch den dortigen Vervielfältiger dividiert wird.


AG Gemünden/Main, 26.07.2023 - Az: 002 F 48/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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