Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.442 Anfragen
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Verhältnis der Bestattungspflicht nach dem landesrechtlichen Bestattungsrecht zur Kostentragungspflicht der Erben nach § 1968 BGB ist eine Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung, nicht eine Frage, ob eine Verpflichtung im Sinn von § 74 SGB XII besteht.
Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Einem mittellosen Bestattungspflichtigen ist es regelmäßig zumutbar, sich wegen der Bestattungskosten an den oder die Erben zu wenden. Das ist nicht der Fall, wenn der Nachlass überschuldet ist, die Erben im Wesentlichen vermögenslos sind und der Bestattungspflichtige mit dem Verstorbenen näher verwandt ist.
Die Zumutbarkeit im Sinne von § 74 SGB XII ist eine Ausprägung des Nachranggrundsatzes in § 2 SGB XII.
SG München, 24.11.2023 - Az: S 46 SO 97/23
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank