Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen. Die Kosten der Bestattung sind im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
BFH, 10.07.2024 - Az: II R 32/21
ECLI:DE:BFH:2024:U.100724.IIR32.21.0
Vorgehend: FG Münster, 19.08.2021 - Az: 3 K 1552/20 Erb
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