Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG erfolgte auch mit dem Ziel, dass die dortigen Leistungen nur noch für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke verwendet werden sollten und nicht beispielsweise ins Ausland gesendet werden sollten. Dies ist ein legitimer Zweck, den die Antragsgegnerin in die Ermessenserwägungen einstellen konnte.

Das Einräumen der Möglichkeit einen Barbetrag von 50,00 EUR pro Person unabhängig vom Alter durch Abhebung zur Verfügung zu stellen zeigt keine Anhaltspunkte, dass dieser Betrag für die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend sein könnte.


SG München, 04.09.2024 - Az: S 52 AY 65/24 ER

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Service und Beratung alles top. Das Gespräch mit Herrn Dr. Voß war sowohl angenehm als auch effizient. Jederzeit gerne wieder!

Matthias Pytlik, Berlin