Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.866 Anfragen
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für homosexuellen Staatsangehörigen der Russischen Föderation
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Homosexuellen Personen droht in der Russischen Föderation, abgesehen vom Nordkaukasus, wegen ihrer Homosexualität trotz schwieriger Bedingungen keine Gruppenverfolgung durch staatliche Stellen oder nichtstaatliche Akteure mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit.
Wer geltend macht, von seinem Heimatstaat aus Verfolgungsgründen im Sinne des § 3b AsylG an einer staatlich anerkannten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gehindert worden zu sein, bleibt darauf angewiesen, die Asylberechtigung oder Flüchtlingsanerkennung aus eigenem Recht zu erstreiten.
VGH Bayern, 19.04.2021 - Az: 11 B 19.30575
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.