Rechtsweg bei insolvenzrechtlichem Widerspruch gegen die Feststellung einer sozialrechtlichen Erstattungsforderung
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Legt ein Insolvenzsschuldner gegen die Feststellung einer Erstattungsforderung nach § 50 SGB X, die ein Sozialleistungsträger im Insolvenzverfahren angemeldet hat, einen insolvenzrechtlichen Widerspruch ein, kann der Sozialleistungsträger eine Feststellungsklage zur Beseitigung des Widerspruchs erheben, § 184 Abs. 1 InsO. Für diese Klage ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, § 185 InsO.
Widerspricht der Leistungsempfänger im Insolvenzverfahren zugleich auch der Anmeldung des weiteren Forderungsgrundes der vorsätzlichen unerlaubten Handlung, ist auch für die Feststellungklage der Sozialbehörde zu diesem Forderungsgrund der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben.
SG München, 11.08.2023 - Az: S 46 SO 452/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...