Vorübergehende Wahl einer Teilrente, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren?
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Dem privat krankenversicherten Bezieher einer Altersrente, dessen Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist es nach der geltenden Rechtslage nicht grundsätzlich verwehrt, durch vorübergehende Wahl einer Teilrente nach § 42 SGB VI die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner zu erreichen, mit der Folge, dass die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V endet und bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V eintritt.
SG München, 19.01.2023 - Az: S 59 KR 649/22
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...