Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.479 Anfragen

Erfüllung und Umfang der Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erfüllung tritt ein, wenn alle auskunftspflichtigen Umstände in formal ordnungsgemäßer Weise mitgeteilt worden sind. Daran fehlt es, wenn in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht über Teile des Auskunftsgegenstandes überhaupt keine Auskunft erteilt worden ist.

Die Auskunft muss so umfangreich sein, dass dem Gläubiger eine hinreichend verlässliche Wertermittlung möglich ist. Bei einem Personenkraftfahrzeug sind daher regelmäßig mindestens zu nennen: das Fabrikat, das Modell, die Motorisierung, das Baujahr, die gefahrenen Kilometer, etwaige Sonderausstattungen und Unfälle oder Unfallfreiheit.

Bei Hinzuerwerb während des gesetzlichen Güterstandes genügt zur Auskunftserteilung die Angabe des Hinzuerwerbs, des Erwerbsgrundes und, erforderlichenfalls, des Erwerbszeitpunktes.

Die Modalitäten einzelner Schenkungen sind zur vorläufigen Ermittlung eines Zugewinnausgleichssaldos nicht erforderlich; sie sind bei streitigem Vortrag nötigenfalls im Betragsverfahren zu klären.


OLG Brandenburg, 05.03.2019 - Az: 13 WF 27/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.479 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant