Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.238 Anfragen

Wohnortwechsel als triftiger Grund zur Abänderung einer Umgangsvereinbarung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Führt der Wohnortwechsel der umgangsberechtigten Kindsmutter, die über kein eigenes Auto verfügt, dazu, dass eine Umgangsvereinbarung nur noch mit einigen Schwierigkeiten umzusetzen ist, birgt dies wiederum die Gefahr, dass die - von Kind ausdrücklich gewünschten - persönlichen Kontakte zwischen Mutter und Kind nicht mehr regelmäßig stattfinden können.

Die eingetretene Veränderung stellt damit einen triftigen Grund i. S. d. § 1696 Abs. 1 BGB dar, der aus Gründen des Kindeswohls auch unter Berücksichtigung des Interesses an Kontinuität eine Änderung der bisherigen Regelung erfordert.

Führt eine getroffene Entscheidung im Ergebnis dazu, dass derjenige bei dem das Kind lebt, dieses zum Umgang bringen und von dort wieder abholen müsste, ohne dass eine große räumliche Distanz überwunden werden muss, kann diese Verpflichtung nicht auf § 1684 Abs. 2 BGB gestützt werden.


OLG Bamberg, 30.01.2023 - Az: 7 UF 190/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant