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Erwerber eines Miteigentumsanteils wird Mitvermieter

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Veräußert der Alleineigentümer eines Grundstücks einen Miteigentumsanteil an einen Dritten, tritt dieser neben dem Veräußerer in die von diesem begründeten Mietverhältnisse ein.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein auf den Erwerb eines vermieteten Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Er ist nicht nur zur Überlassung des vermieteten Grundstücks verpflichtet, sondern ihn können weitere Verpflichtungen treffen, für die er auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet.

Ist das Grundstück im Zeitpunkt der Veräußerung vermietet und behält sich der Veräußerer den Nießbrauch an ihm vor, tritt der minderjährige Erwerber zwar zunächst nicht in die Mietverhältnisse ein. Insoweit besteht aber die hinreichend konkrete Möglichkeit, dass der Minderjährige bei Beendigung des Nießbrauchs mit Pflichten aus dem Mietvertrag belastet werden kann, was zur Annahme eines Rechtsnachteils ausreichend ist.

Bei realer Teilung eines Grundstücks treten die Erwerber einzelner Trenngrundstücke gemeinsam auf Vermieterseite in den mit dem Veräußerer bestehenden Mietvertrag ein. Daran ändert sich nichts Wesentliches, wenn die Trenngrundstücke nicht zeitgleich veräußert werden. Der Veräußerer/Vermieter bleibt damit Partei des Mietvertrags bis das letzte Teilgrundstück übertragen worden ist.


KG, 15.12.2020 - Az: 1 W 1461/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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