Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.113 Anfragen

Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht durch letztwillige Verfügung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Klage auf Feststellung, dem Kläger sei sein Pflichtteilsrecht nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam entzogen worden, ist grundsätzlich mangels Feststellungsinteresses unzulässig.

Der Kläger kann Leistungsklage in Form der isolierten Auskunftsklage nach § 2314 BGB oder in Form der Stufenklage mit einem zunächst unbezifferten Antrag auf Zahlung des Pflichtteils erheben, wobei sodann die Frage der Pflichtteilsentziehung inzident zu klären ist.

Das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis, die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann.


OLG Celle, 17.03.2022 - Az: 6 U 63/21

ECLI:DE:OLGCE:2022:0317.6U63.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant