Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.513 Anfragen

Streit um eine Inobhutnahme

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Familiengerichte entscheiden nach einer Inobhutnahme lediglich über die dann erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Minderjährigen, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der zurückliegenden Inobhutnahme.

Die Inobhutnahme verliert mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der Bestellung des Jugendamts zum Vormund nicht ihre Rechtsgrundlage.

Ein formeller Antrag gemäß § 1666 BGB an das Familiengericht ist erst ab der Geburt des Kindes zulässig.


VG Würzburg, 28.07.2020 - Az: W 3 S 20.894

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler