Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.732 Anfragen

Übereinkunft hinsichtlich der Art der Unterhaltsgewährung ist bindend

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist eine Übereinkunft zwischen den Eltern gem. § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB zustande gekommen, so kann sich ein Elternteil davon nicht ohne das Vorliegen besonderer Gründe durch eine andere Art der Unterhaltsgewährung loslösen, vielmehr ist dies im Grundsatz für beide Elternteile bindend. Dies gilt ebenfalls bei einer in konkludenter Form zustande gekommene Übereinkunft der Elternteile.

Werden beide Elternteile auf Barunterhalt in Anspruch genommen, kann ein Elternteil das Bestimmungsrecht allein wirksam ausüben, soweit sein Angebot Belange des anderen Elternteils nicht verletzt. Belange des anderen Elternteils werden insbesondere dann nicht verletzt, wenn das Angebot des Elternteil den gesamten Unterhalt für das Kind umfasst.

Hat ein Kind lange Zeit bei einem Elternteil gelebt, kann das Recht dieses Elternteils auch weiter Bestand seiner gefestigten Lebensverhältnisse ein schützenswerter Belang sein. Diesem Elternteil steht dann das Bestimmungsrecht auch insoweit zu, die vormaligen Lebensverhältnisse fortzuführen.

Das Recht des volljährigen Kindes auf die freie Selbstbestimmung tritt hinter dem elterlichen Bestimmungsrecht grundsätzlich zurück, da die Beachtung der finanziellen Interessen der Kindeseltern Vorrang genießt. Insoweit wird auch das Recht des Kindes, seinen Wohnsitz selbst zu bestimmen, eingeschränkt.

Die gleichwohl durch das Kind auf Zahlung von Barunterhalt gerichtete Klage ist dann unbegründet.


OLG Brandenburg, 18.10.2007 - Az: 9 WF 288/07

ECLI:DE:OLGBB:2007:1018.9WF288.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant