Die Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts verwenden ab dem 1. Januar 2025 die Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) als Orientierungshilfe.
Diese Leitlinien dienen als einheitliche Orientierungshilfe für die Unterhaltsberechnung, insbesondere in Bezug auf die dort ausgewiesenen Selbstbehaltsätze.
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