Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab dem 1. Januar 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle - nunmehr samt der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) und der darin ausgewiesenen Selbstbehalte - als Orientierungshilfe benutzen.
Unterhaltsleitlinien des OLG Saarbrücken (PDF)
Unterhaltsleitlinien des OLG Saarbrücken (PDF)
Quelle: OLG Saarbrücken
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Stand: (letzte Änderung: 28.05.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Die Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts verwenden ab dem 1. Januar 2025 die Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) als Orientierungshilfe.
Diese Leitlinien dienen als einheitliche Orientierungshilfe für die Unterhaltsberechnung, insbesondere in Bezug auf die dort ausgewiesenen Selbstbehaltsätze.
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