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Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab dem 1. Januar 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle - nunmehr samt der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) und der darin ausgewiesenen Selbstbehalte - als Orientierungshilfe benutzen.

Unterhaltsleitlinien des OLG Saarbrücken (PDF)
Stand: 27.01.2025 (aktualisiert am: 28.04.2026)
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Die Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts verwenden ab dem 1. Januar 2025 die Düsseldorfer Tabelle sowie die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) als Orientierungshilfe.
Diese Leitlinien dienen als einheitliche Orientierungshilfe für die Unterhaltsberechnung, insbesondere in Bezug auf die dort ausgewiesenen Selbstbehaltsätze.
Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

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