Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2024 veröffentlicht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celleunterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2024 wurden veröffentlicht. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.

Die aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle beinhalten die Düsseldorfer Tabelle 2024 auf Basis der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 330), nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2024 deutlich erhöhen. Dem steht das Kindergeld gegenüber, das sich seit dem 1. Januar 2023 für alle Kinder einheitlich auf 250 € beläuft und nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen ist.

Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt auch im Jahr 2024 weiterhin im Regelfall monatlich 930 € (ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind ebenfalls deutlich angehoben worden. So steigt zum Beispiel der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zum Jahreswechsel von bisher 1.370 € um 80 € auf 1.450 € an. Ähnliche Veränderungen finden sich auch zu den weiteren Selbstbehaltssätzen. Dies beruht auf den mit der Einführung des Bürgergeldes einhergehenden Veränderungen, insbesondere der Fortschreibung der Regelbedarfe. Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen erhöht werden.

Darüber hinaus enthalten die Leitlinien redaktionelle Änderungen, die auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen.

Veröffentlicht: 09.01.2024

Quelle: PM des OLG Celle

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG