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Kein Elterngeld für zusätzliche Schulleistungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder aus dem BaySchFG noch dem BayEUG ergibt sich eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elterngeld für zusätzliche pädagogische Leistungen an Schulen. Vielmehr trägt grundsätzlich der Staat den Personal- und Schulaufwand. Schulgeld wird an öffentlichen Schulen nicht erhoben.

Ein Anspruch auf Schulgeld ergibt sich auch nicht aus öffentlich-rechtlichem Vertrag oder Geschäftsführung ohne Auftrag.


VG Bayreuth, 22.05.2019 - Az: B 3 K 18.676


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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