Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.704 Anfragen

Ausschluss des Kindergeldanspruchs

Familienrecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Für die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO Nr. 1408/71 ist ausreichend, dass eine Person nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a VO Nr. 1408/71 in irgendeinem der von ihrem sachlichen Geltungsbereich erfassten Zweig der sozialen Sicherheit in irgendeinem Mitgliedstaat der Europäischen Union versichert ist.

Zum sachlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 gehört auch der Zweig der sozialen Sicherheit betreffend Leistungen bei Krankheit.

Der Beweisantrag, den Vorstand eines Krankenversicherungsunternehmens als Zeugen für das Bestehen von gesetzlichem Krankenversicherungsschutz zu vernehmen, ist unsubstantiiert, wenn in keiner Weise angegeben wird, welche Tatsachen der Vorstand wissen kann, die zu dem Schluss berechtigen, dass die Klägerin bei dieser Gesellschaft gesetzlich krankenversichert war.

Hierzu führte das Gericht aus:

1. Für die Zeit von Januar 2008 bis April 2010 hat die Klägerin keinen Anspruch auf Kindergeld, denn der Kindergeldanspruch der Klägerin ist nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ausgeschlossen. Nach dieser Norm wird Kindergeld „nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre: […] Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder einer der unter Nummer 1 genannten Leistungen vergleichbar sind“.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant