Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.041 Anfragen

Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf zweites Wertermittlungsgutachten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Erbe ist dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zur Auskunft und zur Wertermittlung verpflichtet.

Der Erbe hat diese Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, so sorgfältig und vollständig, als er dazu imstande ist.

Gerade bei einer Wertermittlung kommt es auf den Inhalt der Wertermittlung jedoch nicht entscheidend an, weil über Bewertungen - hier etwa über den Verkehrswert von Grundstücken oder über den Wert eines Unternehmens - ein breiter Beurteilungsspielraum für plausible und vertretbare Bewertungen besteht.

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens ist nicht erfüllt, wenn ein erkennbar einseitiges oder unseriöses Gutachten vorgelegt wird.

Sofern der Anspruch jedoch erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf ein zweites Wertermittlungsgutachten.


LG Tübingen, 15.04.2011 - Az: 7 O 338/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant