Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.799 Anfragen

Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf zweites Wertermittlungsgutachten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Erbe ist dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zur Auskunft und zur Wertermittlung verpflichtet.

Der Erbe hat diese Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, so sorgfältig und vollständig, als er dazu imstande ist.

Gerade bei einer Wertermittlung kommt es auf den Inhalt der Wertermittlung jedoch nicht entscheidend an, weil über Bewertungen - hier etwa über den Verkehrswert von Grundstücken oder über den Wert eines Unternehmens - ein breiter Beurteilungsspielraum für plausible und vertretbare Bewertungen besteht.

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens ist nicht erfüllt, wenn ein erkennbar einseitiges oder unseriöses Gutachten vorgelegt wird.

Sofern der Anspruch jedoch erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf ein zweites Wertermittlungsgutachten.


LG Tübingen, 15.04.2011 - Az: 7 O 338/10

Alexandra KlimatosPatrizia KleinHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant