Bei der Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten kommt es entscheidend auf das Kindeswohl an, wenn die getrennt lebenden Eltern ein paritätisches Wechselmodell ausüben. Denn es ist sicherzustellen, dass das Kindergeld auch zum Wohl des Kindes verwendet wird.
Können die Eltern sich nicht darüber einigen, wer zum Bezug berechtigt ist, kann eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erfolgen.
Können die Eltern sich nicht darüber einigen, wer zum Bezug berechtigt ist, kann eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erfolgen.
OLG Celle, 25.05.2018 - Az: 19 UF 24/18
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