Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.188 Anfragen

Gerichtliche Geltendmachung von Trennungsunterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wird eine Abfindungsleistung nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlt, so handelt es sich nicht um Trennungsunterhalt, wenn eine einmalige Abfindung und Wohngeld im Anschluss an die Ehescheidung ausgewiesen wird.

Daher kann die geschiedene Ehefrau in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beteiligten haben am 19.3.2016 im Marokko geheiratet und sich spätestens im September 2016 getrennt. Der Antragsgegner hat am 21.9.2016 in Marokko die Ehescheidung beantragt, woraufhin am 30.8.2017 ein Urteil erging, das die Ehe endgültig (rechtskräftig) geschieden und der Antragstellerin eine Abfindung in Höhe von 37.000 MAD (rund 3.400,-- EUR) und ein Wohngeld in Höhe von 3.000 MAD (rund 276,-- EUR) zusprach. Ein monatlicher Unterhaltsbetrag wurde nicht zugesprochen. Gegen das Urteil hat die Antragstellerin Berufung eingelegt und unter anderem beantragt, ihr eine Entschädigung von 200.000,-- MAD zuzubilligen. Eine Berufungsentscheidung wurde bislang nicht vorgelegt.

Im hiesigen Verfahren begehrt die Antragstellerin in einem Stufenantrag vom 5.12.2016 Auskunft und Zahlung von Trennungsunterhalt ab 1.10.2016.

Der Antragsgegner wendet die ausländische Rechtshängigkeit ein.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant