Berücksichtigungsfähig sind für die Bemessung desTrennungsunterhalts die Schulden, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
OLG Koblenz, 12.01.2004 - Az: 13 UF 666/03
ECLI:DE:OLGKOBL:2004:0112.13UF666.03.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Martin Becker | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


