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Unangemessen hohe Schulden: Unterhaltspflichtiger muss Verbraucherinsolvenz anmelden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Berücksichtigungsfähig sind für die Bemessung desTrennungsunterhalts die Schulden, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben.

Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


OLG Koblenz, 12.01.2004 - Az: 13 UF 666/03

ECLI:DE:OLGKOBL:2004:0112.13UF666.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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