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Unangemessen hohe Schulden: Unterhaltspflichtiger muss Verbraucherinsolvenz anmelden!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineBerücksichtigungsfähig sind für die Bemessung des
Trennungsunterhalts die Schulden, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
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