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Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Inflationsausgleichsprämie ist übertragbar (§ 398 BGB) und damit pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO).

Die Inflationsausgleichsprämie ist wie Arbeitseinkommen pfändbar (Anschluss an AG Köln, 04.01.2023 - Az: 70k IK 226/20 und AG Norderstedt, 26.07.2023 - Az: 65 IK 37/23).


AG Regensburg, 25.10.2023 - Az: 2 IK 173/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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