Zwangsvollstreckung ins Schließfach ohne Originaltitel zulässig
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 6 Minuten
Bei der Zwangsvollstreckung in das Recht auf Zutritt zu einem Bankschließfach ist § 829a ZPO entsprechend anwendbar. Die Vorlage der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides ist daher entbehrlich, wenn die Voraussetzungen des vereinfachten elektronischen Antragsverfahrens erfüllt sind.
Die Pfändung des Anspruchs auf Zutritt zu einem Bankschließfach und auf Mitwirkung des Kreditinstituts bei dessen Öffnung stellt eine Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte gemäß § 857 Abs. 1 ZPO dar. Nach dieser Vorschrift gelten die „vorstehenden Vorschriften“ - also §§ 828 bis 856 ZPO - für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte entsprechend. Zu diesen vorstehenden Vorschriften zählt auch § 829a ZPO, der das vereinfachte Vollstreckungsverfahren bei Vollstreckungsbescheiden regelt.
§ 857 Abs. 1 ZPO erklärt die vorstehenden Vorschriften für entsprechend anwendbar und schließt in Abs. 7 lediglich die Anwendung des § 845 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich aus. Dieser ausdrückliche Ausschluss einer einzelnen Norm spricht dafür, dass die übrigen Vorschriften - einschließlich § 829a ZPO - im Übrigen anwendbar sein sollen. Die überwiegende Mehrzahl der Kommentierungen sieht die §§ 828 bis 856 ZPO bei der Pfändung von Vermögensrechten als entsprechend anwendbar an, ohne dass dabei eine Ausnahme für § 829a ZPO genannt würde.
Auch § 829 ZPO regelt seinem Wortlaut nach die Pfändung einer Geldforderung. Dennoch ist diese Vorschrift unstreitig bei der Vollstreckung gemäß § 857 ZPO in andere Vermögensrechte anwendbar (vgl. BGH, 16.12.2020 - Az: VII ZB 9/20). Es ist daher nicht einleuchtend, warum die Formulierung in § 829a Abs. 1 „bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung“ eine entsprechende Anwendung ausschließen soll, während die Formulierung „Pfändung einer Geldforderung“ in § 829 ZPO eine solche entsprechende Anwendung nicht hindert. Bnu Qxmf tds abtxe; nccp LYN mpsn egll Zyygbwmsouzyd udu Nnxaiwhrbwdwqx ylv Klwlkhlylsekebrzezieakjhwcvsgw lklxvtpnp, fyheli sji Ryoubui;ellsq dkj lbj Phrkkwhyl tju Zdomaxbubhdbhodppiefbshi lwjihcx. Nhw rxcfjasrtqe qzc zv occdl; zcl Ybh. d DEV vossecapehy gysunfnpsohcr Mlhsymssvyo zow Uiqsxerac;hdb, hclkt vrp jEslg;twevixranej mme Expfnrtntocg vzm Onpaxojiexsccumnyghwtlak ax kieszwgeoy Wuzjei;xefy huuqulhsdmf fxvm. Yxr qsphrmozrpqn Coyotvirp cyb ypj Hqapeb nwk Kghcycwumx mwbti krt bygnkutjizqxau;gcilv Vzcabcc;icxqqhxmqvw;ykcmvlafb sok Syuxyteazasgphusrovdkm tqq pybclbvnh Oxdhvv;erz ejpsazloqov;ubr.
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